Kaufen Sie gezielt Firmenadressen für Ihr B2B-Marketing über AdressMonster. Wählen Sie aus über 472 Branchen – von Abbrucharbeiten bis Zoos – Ihre Zielgruppe aus. Als einziger Anbieter können Sie Ihre Suche nach PLZ und Umkreis einschränken und so lokale oder regionale Firmenadressen kaufen. Neben Postanschriften erhalten Sie auf Wunsch auch E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Homepageadressen als Excel- und CSV-Export.
Alle Adressen stehen Ihnen zur Dauernutzung zur Verfügung – kein Leasing, keine Einmalnutzung, keine Lizenzgebühren. Bereits ab 0,06 € pro Datensatz kaufen Sie Ihre Zielgruppe einmalig und können sie unbegrenzt nutzen. Unsere Datenbank umfasst über 2,2 Mio. Firmenadressen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
DIREKT VERFÜGBAR
Sofort-Download in Excel und CSV
Nach der Bezahlung erhalten Sie Ihre Adressliste innerhalb von Minuten per E-Mail – im Excel- und CSV-Format, direkt nutzbar in Ihrem CRM oder für Ihr Direktmarketing. Kein Warten, kein Kontakt mit dem Support notwendig.
ExcelCSV
GEPRÜFT STATT GESAMMELT
Qualität statt Quantität
Uns ist Qualität wichtiger als Quantität. Deshalb prüfen und aktualisieren wir unsere Daten täglich und verkaufen lieber weniger Adressen, die stimmen.
Nur mit E-Mail und eigener Website.
Firmen ohne beides nehmen wir gar nicht erst ins Angebot.
Erreichbarkeit laufend geprüft.
Websites und Mail-Domains werden automatisch und regelmäßig kontrolliert.
Abgleich mit öffentlichen Angaben.
Firmendaten werden gegen öffentliche Quellen geprüft und korrigiert.
Automatisch aussortiert.
Was die Prüfung nicht besteht, verschwindet aus dem Shop, bis wieder gültige Daten vorliegen.
Bei AdressMonster kaufen Sie Firmenadressen zur zeitlich uneingeschränkten Nutzung. Es gibt kein Verfallsdatum, keine Nutzungslizenzen, keine Pflicht zur Datenlöschung nach Ablauf eines Zeitraums. Anders als bei Mietadressen müssen Sie die Daten nicht aus Ihrem CRM löschen. Lediglich die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Wichtiger Hinweis: Ein Einverständnis der Firmen zur Kontaktaufnahme durch Ihr Unternehmen per E-Mail oder Telefon liegt uns nicht vor. Bitte beachten Sie die aktuelle Rechtsprechung: Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG muss bei der Kontaktaufnahme mit Gewerbetreibenden per Telefon oder E-Mail ein mutmaßliches Einverständnis vorliegen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung des werbetreibenden Unternehmens.
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